News für Reisecars

Gültig ab 01.01.2007
    Einführung des digitalen Fahrtschreibers in der Schweiz:

    Der digitale Fahrtschreiber erleichtert die Arbeit von berufsmässigen LKW Fahrern und Unternehmen. Für Fahrer wird die Erfassung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einfacher und transparenter. Transportbetriebe können die digitalen Daten direkt für ihr Flottenmanagement und für Auswertungen nutzen. Das System wird in 29 Staaten eingeführt: 25 EU-Staaten in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz Die Einführungstermine: In den EU-Mitgliedstaaten: per 01.05.2006 In der Schweiz: ab 01.11.2006 auf freiwilliger Basis ab 01.01.2007 obligatorisch Fürstentum Liechtenstein: ab 1.8.2006 fakultativ, ab 28.10.2006 obligatorisch Durch ausgeruhtes Fahrpersonal leistet der digitale Fahrtschreiber einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das System und die darauf abgestützte Gesetzgebung gleichen die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals europaweit an und helfen dadurch, den fairen Wettbewerb im internationalen Transportverkehr zu fördern.

Gültig ab 01.03.2006
    Gurtentragpflicht:

    Grundsätzlich wird die Gurtentragpflicht auf alle Fahrzeuge, die mit Gurten ausgerüstet sind, ausgedehnt. Davon ausgenommen ist nur der fahrplanmässige öffentliche Verkehr. Neu müssen insbesondere auch in Lastwagen und in Reisecars die vorhandenen Sicherheitsgurten getragen werden. In Gesellschaftswagen (Reisecars) und Kleinbussen hat zudem der Fahrzeugführer in geeigneter Weise auf die Gurtentragpflicht aufmerksam zu machen. Die bisher zulässigen Ausnahmeregelungen werden teilweise aufgehoben. Insbesondere müssen auch Handwerker in verschmutzter Arbeitskleidung sowie Taxiführer ab 1. März 2006 angegurtet sein. Gleichzeitig wird die Ausrüstpflicht mit Sicherheitsgurten ausgeweitet: Künftig müssen Längsbänke und klein dimensionierte Kindersitze, wie sie häufig in Schulbussen montiert sind, mindestens mit Beckengurten versehen sein. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. März 2006 neu in Verkehr gesetzt werden; ältere solche Fahrzeuge müssen bis zum 1. Januar 2010 nachgerüstet werden.

    Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen / Überholen:
    Um den Verkehrsfluss zu verbessern, sind künftig Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 80 km/h beschränkt ist, auf Autobahnen und Autostrassen nicht mehr zugelassen. Derartige Fahrzeuge müssen zudem mit einem entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen versehen sein. Dies betrifft zum Beispiel Baustellenanhänger welche auf 60 Km/h beschränkt sind. Diese dürfen nun nicht mehr auf der Autobahn gezogen werden. Eine Modifikation erfährt auch das Überholen eines Fahrzeugs, das seinerseits am Überholen ist. Dies ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn beide überholten Fahrzeuge jeweils weniger als 1 Meter breit sind.
Gültig ab 01.04.2003
  • Mit dem Führerausweis der Kategorie C (Lastwagen) dürfen Sie nur leere Fahrzeuge der Kategorie D (Gesellschaftswagen) führen.
  • Der Sehtest ist neu 12 Monate gültig.
Gültig ab 01.12.2002

Die Länge von Gesellschaftswagen mit zwei Achsen wird auf maximal 13,50 m festgelegt, diejenige für Gesellschaftswagen mit mehr als zwei Achsen auf maximal 15,00 m und für Gelenkbusse auf maximal 18,75 m. Diese Höchstlängen dürfen einschliesslich der Länge von abnehmbaren Zubehörteilen - wie z.B. Skiboxen - nicht überschritten werden.

Alle Angaben ohne Gewähr